Rampe an der Treppe von der Homburger Landstraße zum Clematisweg
Begründung
Homburger Landstraße zum Clematisweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass, wie schon vor längerer Zeit vom Ortsbeirat angeregt, neben der Treppe an der Fußgängerverbindung zwischen Homburger Landstraße und Clematisweg eine Rampe angelegt wird. Begründung: Die Verbindung zwischen Homburger Landstraße und Clematisweg weist gegenwärtig mehrere Stufen ohne jede Rampe auf. Dies entspricht offensichtlich nicht den Verkehrsbedürfnissen für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle, so dass sich neben den Treppenstufen ein Trampelpfad den Abhang hinauf gebildet hat. Dieser ist aber bei Nässe glitschig und dementsprechend gefährlich. Deshalb sollte hier eine gepflasterte Rampe angelegt werden.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2015, OF 765/10
Betreff: Rampe an der Treppe von der Homburger Landstraße zum Clematisweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass, wie schon vor längerer Zeit vom Ortsbeirat angeregt, neben der Treppe an der Fußgängerverbindung zwischen Homburger Landstraße und Clematisweg eine Rampe angelegt wird. Begründung: Die Verbindung zwischen Homburger Landstraße und Clematisweg weist gegenwärtig mehrere Stufen ohne jede Rampe auf. Dies entspricht offensichtlich nicht den Verkehrsbedürfnissen für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle, so dass sich neben den Treppenstufen ein Trampelpfad den Abhang hinauf gebildet hat. Dieser ist aber bei Nässe glitschig und dementsprechend gefährlich. Deshalb sollte hier eine gepflasterte Rampe angelegt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10