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Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Mühlbergschule im Strahlenberger Weg

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Mühlbergschule im Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den Verkehr um die Mühlbergschule im Strahlenberger Weg zu beruhigen. Begründung: Im vergangenen Herbst ist die Mühlbergschule in die Containeranlage im Strahlenberger Weg eingezogen .Durch den starken Verkehr mit Schwerlastfahrzeugen, welche die anliegenden Firmen bedienen, besteht hier ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Schülerinnen und Schüler. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, welche Möglichkeiten (Bremsschwellen 2x im Bereich der Schule) genutzt werden können, um den Verkehr zu beruhigen. Das sollte schon im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler passieren.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 752/5 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Mühlbergschule im Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den Verkehr um die Mühlbergschule im Strahlenberger Weg zu beruhigen. Begründung: Im vergangenen Herbst ist die Mühlbergschule in die Containeranlage im Strahlenberger Weg eingezogen .Durch den starken Verkehr mit Schwerlastfahrzeugen, welche die anliegenden Firmen bedienen, besteht hier ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Schülerinnen und Schüler. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, welche Möglichkeiten (Bremsschwellen 2x im Bereich der Schule) genutzt werden können, um den Verkehr zu beruhigen. Das sollte schon im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 752/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2916 2018 Die Vorlage OF 752/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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