Stadtbahnlinie U 5 als UBahnlinie
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
U-Bahnlinie Vorgang: OM 3071/22 OBR 10; ST 2215/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215 ist zu entnehmen. . Wenn nicht alle Personalausfälle durch Bereitschaften kompensiert werden können, lassen sich einzelne Fahrtausfälle nicht vermeiden. In diesem Fall wird so disponiert, dass nicht mehrere Fahrzeuge hintereinander ausfallen und außerdem jeweils die erste und die letzte Fahrt einer Linie sichergestellt werden. ... Ziel ist es, die Anzahl der Fahrtausfälle künftig im Sinne der Fahrgäste zu senken und die Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich zu halten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.01.2024,
OF 747/10 Betreff: Stadtbahnlinie U 5 als
U-Bahnlinie Vorgang: OM 3071/22 OBR 10; ST 2215/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom
30.10.2023, ST 2215 ist zu entnehmen. . Wenn nicht alle Personalausfälle durch
Bereitschaften kompensiert werden können, lassen sich einzelne Fahrtausfälle
nicht vermeiden. In diesem Fall wird so disponiert, dass nicht mehrere
Fahrzeuge hintereinander ausfallen und außerdem jeweils die erste und die
letzte Fahrt einer Linie sichergestellt werden. ... Ziel ist es, die Anzahl der Fahrtausfälle künftig
im Sinne der Fahrgäste zu senken und die Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering
wie möglich zu halten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen,
insbesondere dem grünen Verkehrsdezernat, um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, 1. warum er voraussichtlich ab dem
17.01.2024 die U5 als U-Bahnlinie in Frage stellt, in dem nur noch Fahrten bis
zur Konstablerwache statt bisher Hauptbahnhof vorgesehen sind und zudem wie
viele Fahrten dennoch täglich geplant ausfallen werden? 2. warum er nicht ggf. alternativ zu 1. die
Endhaltestelle der U4 berücksichtigt, um fahrgastfreundlich vermeidbares
Umsteigen zu vermeiden? 3. an
was zu 1. erkennbar ist, dass "Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie
möglich" gehalten werden und dass nicht die Fahrgäste benachteiligt werden?
4. ab wann
und wenn ja, ggf. welche Verbesserungen zu 1. vorgesehen sind? Begründung: Die U5 war bisher eine der wichtigsten U-Bahnlinien
Frankfurts. Das soll bitte auch künftig für die im Ortsbezirk 10 lebenden und
arbeitenden Menschen so sein. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.11.2022, OM 3071
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR
10 am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5003 2024
Die Vorlage OF 747/10 wird als Eilanregung gemäß §
4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des
Tenors der Halbsatz "insbesondere dem grünen Verkehrsdezernat"
gestrichen wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme