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Grünanlagen Niederräder Landstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE, FDP

Begründung

Landstraße Vorgang: OM 1884/17 OBR 5; ST 1993/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Antrag OM 1884/2017 geforderten Schutz der Grünanlagen ab der Hausnummer 40 aufwärts durch bauliche Maßnahmen wie z.B. das Setzen von Pollern an den Grundstückszufahrten sicherzustellen. Begründung: In seiner Stellungnahme stellt der Magistrat richtig fest, dass es sich um ein bewusstes Fehlverhalten handelt, dem mit Beschilderung nicht beizukommen ist. Falschparker sind dort nur an Wochentagen festzustellen. Offenbar werden die Flächen von Berufspendlern missbraucht. Ordnungsmaßnahmen zeigen dann keine Wirkung, weil stets wechselnde Falschparker verwarnt werden und kein Lerneffekt eintritt. Zum Schutz der Fußgänger und der Grünflächen müssen daher andere Maßnahmen folgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 744/5 Betreff: Grünanlagen Niederräder Landstraße Vorgang: OM 1884/17 OBR 5; ST 1993/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Antrag OM 1884/2017 geforderten Schutz der Grünanlagen ab der Hausnummer 40 aufwärts durch bauliche Maßnahmen wie z.B. das Setzen von Pollern an den Grundstückszufahrten sicherzustellen. Begründung: In seiner Stellungnahme stellt der Magistrat richtig fest, dass es sich um ein bewusstes Fehlverhalten handelt, dem mit Beschilderung nicht beizukommen ist. Falschparker sind dort nur an Wochentagen festzustellen. Offenbar werden die Flächen von Berufspendlern missbraucht. Ordnungsmaßnahmen zeigen dann keine Wirkung, weil stets wechselnde Falschparker verwarnt werden und kein Lerneffekt eintritt. Zum Schutz der Fußgänger und der Grünflächen müssen daher andere Maßnahmen folgen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1884 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1993 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2729 2018 Die Vorlage OF 744/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme