Verkehrsregelung Eckenheimer Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5
- Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich eine den Bedürfnissen der Anwohner, der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs genügende Verkehrsregelung a) während des langwierigen Baus der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt. Dabei sollen auch geplante Umleitungen für den Autoverkehr während der mindestens 10-wöchigen Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie die Planungen für einen Ersatzverkehr für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit unter vollständiger Benennung von Ausweichstrecken werden dargelegt, und b) nach dem Bau und der Inbetriebnahme der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt, und Der Bericht soll jeweils hinsichtlich der U-Bahnhaltestellen Musterschule und Glauburgstraße getrennt erfolgen.
- Weiter wird der Magistrat gebeten zu berichten und darzulegen, wieviele Parkplätze für Autos im Zusammenhang mit den geplanten neuen Hochbahnsteigen für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße insgesamt entfallen sollen und welchen Ersatz der Magistrat für die Autos von Anwohnern vorgesehen hat. Bei dem Bericht soll auch die Lage wegfallender und als Ersatz vorgesehener neuer Parkplätze für Autos so genau bezeichnet werden, daß Anwohner ihre persönliche Betroffenheit von der Maßnahme genau überblicken können. Dabei soll auch transparent dargelegt werden, welche bisher tatsächlich genutzten sogenannten "illegalen Parkplätze" in der Parkplatzbilanz nicht berücksichtigt werden sollen und hinsichtlich welcher konkret zu benennender Einzelparkplätze sich seit 01.10.2014 die Zulässigkeit der Nutzung als Parkplatz geändert hat oder sich bis zum Stichtag einer Parkplatzbilanz noch ändern soll. Der Bericht soll umfassend sein und nicht auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Hochbahnsteiger beschränkt sein. Begründung: Vertreter des Straßenverkehrsamts und der VGF haben in der Sitzung des Ortsbeirates am 22.01.2015 auch zu den angesprochenen Themen räumlich beschränkt auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Dabei stellten sich nicht wenige Unklarheiten und Unvollständigkeiten heraus, die weiteren Informationsbedarf für die Anwohner und die Mitglieder des Ortsbeirates aufzeigten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2015, OF 739/3
Betreff: Verkehrsregelung Eckenheimer
Landstraße wegen Hochbahnsteige U 5 1. Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich eine den Bedürfnissen der Anwohner, der
Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs und des Autoverkehrs genügende
Verkehrsregelung
a) während des langwierigen Baus
der geplanten neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer
Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße vorstellt. Dabei sollen auch
geplante Umleitungen für den Autoverkehr während der mindestens 10-wöchigen
Sperrung der Eckenheimer Landstraße sowie die Planungen für einen Ersatzverkehr
für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in dieser Zeit unter
vollständiger Benennung von Ausweichstrecken werden dargelegt, und b) nach dem Bau und der Inbetriebnahme der geplanten
neuen Hochbahnsteige für die U-Bahnlinie U5 in der Eckenheimer Landstraße Höhe
Musterschule und Glauburgstraße vorstellt, und Der Bericht soll jeweils hinsichtlich der
U-Bahnhaltestellen Musterschule und Glauburgstraße getrennt erfolgen. 2. Weiter wird der Magistrat gebeten zu berichten
und darzulegen,
wieviele Parkplätze für Autos im
Zusammenhang mit den geplanten neuen Hochbahnsteigen für die U-Bahnlinie U5 in
der Eckenheimer Landstraße Höhe Musterschule und Glauburgstraße insgesamt
entfallen sollen und welchen Ersatz der Magistrat für die Autos von Anwohnern
vorgesehen hat.
Bei dem Bericht soll auch die
Lage wegfallender und als Ersatz vorgesehener neuer Parkplätze für Autos so
genau bezeichnet werden, daß Anwohner ihre persönliche Betroffenheit von der
Maßnahme genau überblicken können. Dabei soll auch transparent dargelegt
werden, welche bisher tatsächlich genutzten sogenannten "illegalen Parkplätze"
in der Parkplatzbilanz nicht berücksichtigt werden sollen und hinsichtlich
welcher konkret zu benennender Einzelparkplätze sich seit 01.10.2014 die
Zulässigkeit der Nutzung als Parkplatz geändert hat oder sich bis zum Stichtag
einer Parkplatzbilanz noch ändern soll. Der Bericht soll umfassend sein und
nicht auf das Planungsgebiet des laufenden Planfeststellungsverfahrens im
Zusammenhang mit dem Bau der neuen Hochbahnsteiger beschränkt sein. Begründung: Vertreter des Straßenverkehrsamts und der VGF haben
in der Sitzung des Ortsbeirates am 22.01.2015 auch zu den angesprochenen Themen
räumlich beschränkt auf das Planungsgebiet des laufenden
Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Dabei stellten sich nicht wenige
Unklarheiten und Unvollständigkeiten heraus, die weiteren Informationsbedarf
für die Anwohner und die Mitglieder des Ortsbeirates aufzeigten. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF
739/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3
am 12.03.2015, TO I, TOP 11 Die antragstellende
Fraktion ändert vor Abstimmung die Vorlage OF 739/3 dahin gehend ab, dass im
ersten Satz der Ziffer 2. des Tenors die Worte "die Autos von
Anwohnern" durch das Wort "Bewohnerparken" ersetzt werden.
Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, im Tenor unter
Ziffer 1. die Worte "und des Autoverkehrs" sowie den zweiten Absatz
der Ziffer 2. zu streichen. Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über
die Vorlage OF 739/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Auskunftsersuchen V 1296 2015
1. Der
Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird bei Stimmengleichheit
abgelehnt. 2. Die Ziffer 1. a) der Vorlage OF 739/3 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffern 1. b) und 2. der
Vorlage OF 739/3 werden bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2.: CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE
WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3.: GRÜNE,
LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)