Fahrradspur Siesmayer Ecke Bockenheimer Landstraße
Begründung
Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die von Norden kommende Einfädelung in die Fahrradspur der Bockenheimer Landstraße weiter in die Siesmayerstraße zu verlegen und in der Siesmayer Str. einen min. 50 m langen Fahrradweg einzurichten. Begründung: Die Fahrradfahrer die auf der Siesmayerstr. von Norden kommend auf den Fahrradweg der Bockenheimer gelangen wollen werden erst am Ende der Siesmayer auf den Fahrradweg geleitet. Dieses Abbiegen wird zumeist durch an der Ampel wartende Fahrzeuge verhindert, da hier die Fahrbahnbreite für beide Verkehrsteilnehmer zu gering ist. Deshalb benötigen die vielen Fahrradfahrer, das ist gerade in der Hauptverkehrszeit zu beobachten, einen geschützten Anfahrtsweg für ein problemloses Einfädeln in die Bockenheimer Landstr.