Markgrafenstraße IVa: Ein Fußgängerüberweg Wurmbachstraße - (Ergänzung)
Begründung
Fußgängerüberweg Wurmbachstraße - (Ergänzung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass der Fußgängerüberweg zur Querung der Wurmbachstraße bezüglich der nötigen Wege effizient angelegt wird. So ist der Fußgängerüberweg möglichst dicht der Sichtachse Markgrafenstraße folgend anzulegen; die für Entsorgungsfahrzeuge erforderliche Traktrix ist bei der Querschnittsgestaltung der Fahrbahn zu berücksichtigen. Begründung: Diese Maßnahme, geboten insbesondere zur Schulwegsicherung, ist über die Zeit nicht weniger dringlich geworden. Der amtliche Schulweg verläuft nur aus diesem Grund über den beengten Trottoir vis-à-vis, weil sich im hier behandelten Bereich die Querungssituation für Kinder so unübersichtlich gestaltet.