Ampelschaltung Emmerich-Josef-Straße Ecke Antoniterstraße überprüfen
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Ecke Antoniterstraße überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße /Antoniterstraße zu überprüfen mit dem Ziel, die Ampel zeitlich stärker zu beschränken. Begründung: An den Wochenenden, spät abends und an Feiertagen ist die Ampel eigentlich nicht notwendig und verursacht unnötige Lärmbelastungen für die Anwohner. Die derzeitige Ampelschaltung stammt noch aus einer Zeit vor der Verkehrsberuhigung. Inzwischen gilt in den betroffenen Straßen überall Tempo 30, was die Verkehrssicherheit auch ohne Ampel deutlich erhöht. Zumindest in den verkehrsärmeren Zeiten erscheint es sinnvoll, auf die Ampel zu verzichten und die Schaltung entsprechend zu gestalten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 733/6
Betreff: Ampelschaltung Emmerich-Josef-Straße
Ecke Antoniterstraße überprüfen Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung
Emmerich-Josef-Straße /Antoniterstraße zu überprüfen mit dem Ziel, die Ampel
zeitlich stärker zu beschränken. Begründung: An den Wochenenden, spät abends und an Feiertagen
ist die Ampel eigentlich nicht notwendig und verursacht unnötige
Lärmbelastungen für die Anwohner. Die derzeitige Ampelschaltung stammt noch aus
einer Zeit vor der Verkehrsberuhigung. Inzwischen gilt in den betroffenen
Straßen überall Tempo 30, was die Verkehrssicherheit auch ohne Ampel deutlich
erhöht. Zumindest in den verkehrsärmeren Zeiten erscheint es sinnvoll, auf die
Ampel zu verzichten und die Schaltung entsprechend zu gestalten. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
18.06.2013, OF
757/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2274 2013
1.
Die Vorlage OF 733/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF
757/6 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 757/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme