Schwelle auf der Bornheimer Landstraße
Begründung
Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Bornheimer Landstraße zwischen den Einmündungen Günthersburgallee und Bäckerweg eine Schwelle oder falls möglich einen Zebrastreifen anzubringen, um an dieser häufig von Fußgängern frequentierten Stelle eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen und damit im Interesse der Anwohner auch den vom Kopfsteinpflaster ausgehenden Lärm zu vermindern.
Inhalt
Antrag vom 05.01.2015, OF 731/3
Betreff: Schwelle auf der Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Bornheimer Landstraße zwischen den Einmündungen Günthersburgallee und Bäckerweg eine Schwelle oder falls möglich einen Zebrastreifen anzubringen, um an dieser häufig von Fußgängern frequentierten Stelle eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen und damit im Interesse der Anwohner auch den vom Kopfsteinpflaster ausgehenden Lärm zu vermindern.Beratung im Ortsbeirat: 3