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Lärmschutzanlage Ecke .Marie-Curie-Straße./.Zur Kalbacher Höhe. begrünen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

"Marie-Curie-Straße"/"Zur Kalbacher Höhe" begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Hessen-Agentur zu beauftragen, die Lärmschutzanlage an der Ecke "Marie-Curie-Straße" / "Zur Kalbacher Höhe" mit einer geeigneten immergrünen Heckenpflanze (z. B. Kirschlorbeer) zu begrünen. Die Hecke sollte dabei parallel und mit Abstand zum Wall gepflanzt werden, damit eine bauliche Begutachtung der Mauer weiterhin gewährleistet ist. Falls notwendig, können die entstehenden Kosten durch das Budget des Ortsbeirats gedeckt werden. Begründung: Nachdem das erste Graffiti auf dem Lärmschutzwall nach über einem Jahr entfernt wurde, wurde kurz darauf - wie schon in OM 4558 befürchtet - die Mauer erneut beschmiert. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass die Wand regelmäßig als Graffitifläche missbraucht wird, was an dieser Stelle besonders unschön ist und hohe Kosten bei der Entfernung verursachen wird. Mit der Stellungnahme ST 347 vom 14.02.2011 wurde eine Begrünung der Lärmschutzanlage in Aussicht gestellt. Nach Auskunft des Grünflächenamtes kann die Mauer selbst aber nicht mit einer Kletterpflanze begrünt werden, weil ansonsten die Prüfung auf Risse oder andere Schäden nicht mehr erfolgen kann. Um die Mauer für Schmierereien unattraktiv zu machen, bietet es sich stattdessen an, eine Hecke zu pflanzen, welche die Sicht auf die Mauer versperrt (siehe Anlage). Eine Hecke verringert außerdem den Lärm für die Anwohner, weil der Schall nicht mehr an der glatten Betonoberfläche reflektiert wird. Weiterhin wird die Lärmschutzanlage optisch aufgewertet. Anlage

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2011, OF 73/12 Betreff: Lärmschutzanlage Ecke "Marie-Curie-Straße"/"Zur Kalbacher Höhe" begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Hessen-Agentur zu beauftragen, die Lärmschutzanlage an der Ecke "Marie-Curie-Straße" / "Zur Kalbacher Höhe" mit einer geeigneten immergrünen Heckenpflanze (z. B. Kirschlorbeer) zu begrünen. Die Hecke sollte dabei parallel und mit Abstand zum Wall gepflanzt werden, damit eine bauliche Begutachtung der Mauer weiterhin gewährleistet ist. Falls notwendig, können die entstehenden Kosten durch das Budget des Ortsbeirats gedeckt werden. Begründung: Nachdem das erste Graffiti auf dem Lärmschutzwall nach über einem Jahr entfernt wurde, wurde kurz darauf - wie schon in OM 4558 befürchtet - die Mauer erneut beschmiert. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass die Wand regelmäßig als Graffitifläche missbraucht wird, was an dieser Stelle besonders unschön ist und hohe Kosten bei der Entfernung verursachen wird. Mit der Stellungnahme ST 347 vom 14.02.2011 wurde eine Begrünung der Lärmschutzanlage in Aussicht gestellt. Nach Auskunft des Grünflächenamtes kann die Mauer selbst aber nicht mit einer Kletterpflanze begrünt werden, weil ansonsten die Prüfung auf Risse oder andere Schäden nicht mehr erfolgen kann. Um die Mauer für Schmierereien unattraktiv zu machen, bietet es sich stattdessen an, eine Hecke zu pflanzen, welche die Sicht auf die Mauer versperrt (siehe Anlage). Eine Hecke verringert außerdem den Lärm für die Anwohner, weil der Schall nicht mehr an der glatten Betonoberfläche reflektiert wird. Weiterhin wird die Lärmschutzanlage optisch aufgewertet. Anlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 02.12.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2011 Die Vorlage OF 73/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme