Gehwegparken Frankenallee/Sindlinger Straße
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Straße Vorgang: OM 2190/17 OBR 1; ST 2412/17 Zwar hat der Magistrat, wie in seiner Stellungnahme vom 08.12.2017, ST 2412 angekündigt, versucht, den "Gehweg im Bereich Frankenallee 136 / Sindlinger Straße mittels Stahlabweisern gegen falsch geparkte Pkw" abzusichern. Leider führten diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg. Nach wie vor wird hier häufig falsch geparkt, so dass es zu Behinderungen und gefährlichen Situationen für zu Fuß Gehende kommt. Dies Vorangestellt möge der Ortsbeirat 1 beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, den Gehweg im Bereich Frankenallee 136/Sindlinger Straße soweit möglich mit Fahrradständern oder durch bauliche Massnahmen gegen falsch geparkte Pkw abzusichern.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 726/1
Betreff: Gehwegparken Frankenallee/Sindlinger
Straße Vorgang: OM 2190/17 OBR 1; ST 2412/17
Zwar hat der Magistrat, wie in seiner Stellungnahme
vom 08.12.2017, ST 2412 angekündigt, versucht, den "Gehweg im Bereich
Frankenallee 136 / Sindlinger Straße mittels Stahlabweisern gegen falsch
geparkte Pkw" abzusichern. Leider führten diese Maßnahmen nicht zum gewünschten
Erfolg. Nach wie vor wird hier häufig falsch geparkt, so dass es zu
Behinderungen und gefährlichen Situationen für zu Fuß Gehende kommt.
Dies Vorangestellt möge der
Ortsbeirat 1 beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, den Gehweg
im Bereich Frankenallee 136/Sindlinger Straße soweit möglich mit
Fahrradständern oder durch bauliche Massnahmen gegen falsch geparkte Pkw
abzusichern. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.09.2017, OM 2190
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2017, ST 2412
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3702 2018
Die
Vorlage OF 726/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen
U.B. (= Ablehnung)