Lärmschutz in der Kreutzerstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: a) mit welchen Maßnahmen er die Bewohner vor dem Baulärm schützen möchte, der während des Neubaus auf dem Gelände der FUAS an der Nibelungenallee/Ecke Kreutzerstraße entstehen wird. b) Ob Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation vor Schäden durch Erschütterungen an den umliegenden Gebäuden vorgenommen werden. Begründung: Am 23.4.24 fand eine Informationsveranstaltung der Frankfurt University of Applied Sciences über die geplanten Abriss- und Neubauarbeiten am Standort des jetzigen Gebäudes 7 statt. Nachbarinnen und Nachbarn haben ihre Sorgen bezüglich Lärmbelastungen und mögliche Schäden an ihren Häusern vorgetragen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.05.2024,
OF 718/3 Betreff: Lärmschutz in der Kreutzerstraße
Der Ortsbeirat
möge beschließen,
der Magistrat möge prüfen und
berichten: a) mit welchen Maßnahmen er die
Bewohner vor dem Baulärm schützen möchte, der während des Neubaus auf dem
Gelände der FUAS an der Nibelungenallee/Ecke Kreutzerstraße entstehen wird.
b) Ob
Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation vor Schäden durch Erschütterungen
an den umliegenden Gebäuden vorgenommen werden. Begründung: Am 23.4.24 fand eine Informationsveranstaltung der
Frankfurt University of Applied Sciences über die geplanten Abriss- und
Neubauarbeiten am Standort des jetzigen Gebäudes 7 statt. Nachbarinnen und Nachbarn haben ihre
Sorgen bezüglich Lärmbelastungen und mögliche Schäden an ihren Häusern
vorgetragen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3
am 06.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5579 2024
Die Vorlage OF 718/3 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass bei Punkt a) nach dem Wort "Baulärm" die Wörter
", der Staubbelastung und ggf. Asbest" eingefügt werden sowie dass
der Punkt b) zu Punkt c) wird und der neue Punkt b) wie folgt lautet:
"ob insbesondere dazu die dünnen Schutzelemente verwendet werden
können, die auch beim Abriss des Glauburgbunkers die Anwohner/innen bis zum
dritten Stock wirksam geschützt haben und die auch auf dem engen Platz neben
dem Gebäude 7 problemlos aufgestellt werden können."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme