Ist das Baulager in der Straße Am Enkheimer Steg - im Landschaftsschutzgebiet, Zone 1 - zulässig?
Vorlagentyp: OF SPD
Antrag
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das seit kurzer Zeit eingerichtete und derzeit immer größer werdende Baulager in der Straße "Am Enkheimer Steg", zwischen "Am Sausee" und "Gustav-Behringer-Straße" gelegen, zulässig oder illegal ist? Da in diesem Bereich des Landschaftsschutzgebiets der Zone 1 bisher ausschließlich Kleingärten existieren, bezweifelt der Ortsbeirat 11 die Zulässigkeit eines Baulagers.
Begründung
An dem im Antragstext beschriebenen Standort sind bisher Bürocontainer, Palettenstapel, Gebinde mit Dispersionsfarbe etc. offensichtlich gewerbsmäßig gelagert.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
39
39. Sitzung OBR 11
TO I
Einstimmige Annahme