Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend
Begründung
Mainufer am Haus der Jugend Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert. Begründung: Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2013, OF 713/5
Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wird wie die Rampe an der Holbeinbrücke hergestellt, d.h. ein etwa zwei Meter breiter Streifen wird mit Platten gepflastert. Begründung: Die o.g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5