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Einmündung Schifferstraße/Abtsgäßchen hier: Erneuerung des Übergangs der Teerdecke zum Kopfsteinpflaster

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Schifferstraße/Abtsgäßchen hier: Erneuerung des Übergangs der Teerdecke zum Kopfsteinpflaster Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens zu erneuern. Begründung: Der Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens ist erneuerungsbedürftig. Dies schadet nicht nur den Autos, die von dem Abtsgäßchen in die Schifferstraße einfahren, sondern stellt zudem eine Gefahr für die Fahrradfahrer und die Fußgänger dar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2011, OF 70/5 Betreff: Einmündung Schifferstraße/Abtsgäßchen hier: Erneuerung des Übergangs der Teerdecke zum Kopfsteinpflaster Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens zu erneuern. Begründung: Der Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens ist erneuerungsbedürftig. Dies schadet nicht nur den Autos, die von dem Abtsgäßchen in die Schifferstraße einfahren, sondern stellt zudem eine Gefahr für die Fahrradfahrer und die Fußgänger dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2011, OF 127/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 70/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 70/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 525 2011 Anregung an den Magistrat OM 526 2011 1. Die Vorlage OF 70/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 127/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme