Einmündung Schifferstraße/Abtsgäßchen hier: Erneuerung des Übergangs der Teerdecke zum Kopfsteinpflaster
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Schifferstraße/Abtsgäßchen hier: Erneuerung des Übergangs der Teerdecke zum Kopfsteinpflaster Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens zu erneuern. Begründung: Der Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens ist erneuerungsbedürftig. Dies schadet nicht nur den Autos, die von dem Abtsgäßchen in die Schifferstraße einfahren, sondern stellt zudem eine Gefahr für die Fahrradfahrer und die Fußgänger dar.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2011, OF 70/5
Betreff: Einmündung
Schifferstraße/Abtsgäßchen hier: Erneuerung des Übergangs der Teerdecke zum
Kopfsteinpflaster Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den
Übergangsbereich zwischen dem Asphalt der Schifferstraße und dem
Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens zu erneuern.
Begründung: Der Übergangsbereich zwischen dem Asphalt
der Schifferstraße und dem Kopfsteinpflaster des Abtsgäßchens ist
erneuerungsbedürftig. Dies schadet nicht nur den Autos, die von dem
Abtsgäßchen in die Schifferstraße einfahren, sondern stellt zudem eine Gefahr
für die Fahrradfahrer und die Fußgänger dar. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
14.10.2011, OF
127/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5
am 19.08.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF
70/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5
am 16.09.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
70/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5
am 28.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 525 2011
Anregung an den
Magistrat OM 526
2011 1. Die Vorlage OF 70/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF
127/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige
Annahme