Einbahnstraßenregelung für die Straße Am Dorfgarten ab Krälingweg Richtung Einmündung Weilbrunnstraße
Begründung
Dorfgarten ab Krälingweg Richtung Einmündung Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Stellen anzuweisen in der Straße Am Dorfgarten das Teilstück ab Krälingweg in Richtung Weilbrunnstraße als Einbahnstraße einzurichten, so dass dieses Teilstück von der Weilbrunnstraße nicht mehr befahrbar ist. Begründung: Dieses Teilstück der Straße wird einseitig intensiv als Anliegerparkplatz genutzt. Entgegenkommende Fahrzeuge haben keinen Raum um auszuweichen. Besonders intensiv wird die heute bestehende Wegführung in den Morgenstunden und in der Nacht von PKW-Fahrern als Schleichweg genutzt.
Inhalt
Antrag vom 05.02.2019, OF 697/10
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Straße Am Dorfgarten ab Krälingweg Richtung Einmündung Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Stellen anzuweisen in der Straße Am Dorfgarten das Teilstück ab Krälingweg in Richtung Weilbrunnstraße als Einbahnstraße einzurichten, so dass dieses Teilstück von der Weilbrunnstraße nicht mehr befahrbar ist. Begründung: Dieses Teilstück der Straße wird einseitig intensiv als Anliegerparkplatz genutzt. Entgegenkommende Fahrzeuge haben keinen Raum um auszuweichen. Besonders intensiv wird die heute bestehende Wegführung in den Morgenstunden und in der Nacht von PKW-Fahrern als Schleichweg genutzt.Beratung im Ortsbeirat: 10