Bebauungsabsichten in der Maybachstraße
Begründung
Maybachstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten über die bestgehenden Bebauungs-Absichten in der Wohnanlage Maybachblock; seine Position hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen. Begründung: Wie vor Ort im Gespräch, aber auch in der Presse berichtet (Frankfurter Rundschau vom 10. 10. 2013), soll das bestehende Satteldach des Maybach-Wohnblocks schon im kommenden Jahr auf voller Gebäudelänge durch ein neues Staffelgeschoss mit zusätzlichen Wohnungen ersetzt werden. Das Areal des Maybachblocks ist im Bebauungsplan NW 82 b Nr. 1 als Wohnbereich mit dreigeschossiger Bebauung ausgewiesen. Der Maybach-Wohnblock selbst erstreckt sich jetzt schon in Abschnitten auf drei und vier Geschosse. Bei einer Erhöhung um ein Staffelgeschoss würde er sich abschnittsweise als vier- bzw. fünfgeschossig darstellen. Die Bebauung im Umfeld ist jedoch von zwei- und dreigeschossigen sowie wenigen vier- geschossigen Gebäuden geprägt Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Frankfurt wird sehr wohl gesehen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums darf jedoch nicht einseitig unter Vernachlässigung von städtebau- lichen Gesamt-Erwägungen erfolgen. Eine städtebauliche Verträglichkeit wäre hier nicht gegeben.