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Bebauungsabsichten in der Maybachstraße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Maybachstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten über die bestgehenden Bebauungs-Absichten in der Wohnanlage Maybachblock; seine Position hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen. Begründung: Wie vor Ort im Gespräch, aber auch in der Presse berichtet (Frankfurter Rundschau vom 10. 10. 2013), soll das bestehende Satteldach des Maybach-Wohnblocks schon im kommenden Jahr auf voller Gebäudelänge durch ein neues Staffelgeschoss mit zusätzlichen Wohnungen ersetzt werden. Das Areal des Maybachblocks ist im Bebauungsplan NW 82 b Nr. 1 als Wohnbereich mit dreigeschossiger Bebauung ausgewiesen. Der Maybach-Wohnblock selbst erstreckt sich jetzt schon in Abschnitten auf drei und vier Geschosse. Bei einer Erhöhung um ein Staffelgeschoss würde er sich abschnittsweise als vier- bzw. fünfgeschossig darstellen. Die Bebauung im Umfeld ist jedoch von zwei- und dreigeschossigen sowie wenigen vier- geschossigen Gebäuden geprägt Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Frankfurt wird sehr wohl gesehen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums darf jedoch nicht einseitig unter Vernachlässigung von städtebau- lichen Gesamt-Erwägungen erfolgen. Eine städtebauliche Verträglichkeit wäre hier nicht gegeben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2013, OF 693/9 Betreff: Bebauungsabsichten in der Maybachstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten über die bestgehenden Bebauungs-Absichten in der Wohnanlage Maybachblock; seine Position hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen. Begründung: Wie vor Ort im Gespräch, aber auch in der Presse berichtet (Frankfurter Rundschau vom 10. 10. 2013), soll das bestehende Satteldach des Maybach-Wohnblocks schon im kommenden Jahr auf voller Gebäudelänge durch ein neues Staffelgeschoss mit zusätzlichen Wohnungen ersetzt werden. Das Areal des Maybachblocks ist im Bebauungsplan NW 82 b Nr. 1 als Wohnbereich mit dreigeschossiger Bebauung ausgewiesen. Der Maybach-Wohnblock selbst erstreckt sich jetzt schon in Abschnitten auf drei und vier Geschosse. Bei einer Erhöhung um ein Staffelgeschoss würde er sich abschnittsweise als vier- bzw. fünfgeschossig darstellen. Die Bebauung im Umfeld ist jedoch von zwei- und dreigeschossigen sowie wenigen vier- geschossigen Gebäuden geprägt Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Frankfurt wird sehr wohl gesehen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums darf jedoch nicht einseitig unter Vernachlässigung von städtebau- lichen Gesamt-Erwägungen erfolgen. Eine städtebauliche Verträglichkeit wäre hier nicht gegeben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 693/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)