Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers
Vorlagentyp: OF WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
Begründung
Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.11.2021,
OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes
des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM
3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im
Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685,
mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung
erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem
Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute
nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand
der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und
Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes
darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den
Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der
Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine
Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer
gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden?
2. Wie schätzt der Magistrat
heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn
ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle
vorgestellt? 4. Wurde mit dem
18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft
geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige
Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die
sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen
Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht
würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell
auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit
Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen
begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch
Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des
Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu
kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das
kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller:
WBE
CDU
GRÜNE
SPD
FDP
LINKE.
BFF
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2015, ST 685
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16
am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021
Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
6
6. Sitzung OBR 16
TO I
Einstimmige Annahme