Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch
Begründung
Versuch Vorgang: OM 2153/13; ST 1122/13 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf (s. OM 2153), am Deutschherrenufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29-31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der PKW-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluß der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der OBR hat diesen Antrag im März schon einmal verabschiedet, in der Antwort des Magistrates (ST 1122) wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort auf Grund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll und grundsätzlich befürwortet der OBR die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor des Antrages, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrenufers zwischen Frankensteiner Platz und Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem OBR ist bekannt, daß der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorrübergehend sein, nach Abschluß der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden.