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Bremsschwellen (Tempohemmschwellen) in der Schönstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

in der Schönstraße Der Magistrat wir gebeten, in der Schönstraße Bremsschwellen, sog. "Schlafende Polizisten", westlich und östlich der Südumfahrung des Spielplatzes anzubringen und die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern, bzw. durch größere, gut sichtbare zu ersetzen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sog. Spielstraße) ausgewiesen. Wir danken Ihnen für Ihr Feedback. Weiteres Bild meldenMelden Sie das anstößige Bild. AbbrechenFertigInnerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als alle Schilder. Die Erneuerung der Verkehrsschilder ist erforderlich, weil die vorhandenen sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Die Parkmöglichkeiten sollten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2015, OF 666/1 Betreff: Bremsschwellen (Tempohemmschwellen) in der Schönstraße Der Magistrat wir gebeten, in der Schönstraße Bremsschwellen, sog. "Schlafende Polizisten", westlich und östlich der Südumfahrung des Spielplatzes anzubringen und die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern, bzw. durch größere, gut sichtbare zu ersetzen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sog. Spielstraße) ausgewiesen. Wir danken Ihnen für Ihr Feedback. Weiteres Bild meldenMelden Sie das anstößige Bild. AbbrechenFertigInnerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als alle Schilder. Die Erneuerung der Verkehrsschilder ist erforderlich, weil die vorhandenen sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Die Parkmöglichkeiten sollten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 666/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)