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Bushaltestelle „Pariser Straße/Maastrichter Ring“: Sicherer und rutschfester Zugang für Behinderte und Nicht-Behinderte - dauerhaft

Vorlagentyp: OF U.B.

Begründung

Straße/Maastrichter Ring": Sicherer und rutschfester Zugang für Behinderte und Nicht-Behinderte - dauerhaft Vorgang: OM 1535/17 OBR 1; ST 1438/17 Eine Blechrampe ermöglicht es Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind und Menschen mit Kinderwägen Zugang zum provisorischen Wartehäuschen der Bushaltestelle zu bekommen. Auf Anregung des Orsbeirats vom 25.04.2017 (OM1535), wurde die nicht mehr funktionstüchtige Rampe im Sommer 2017 ausgetauscht. Nach nur einem halben Jahr hat sich aufgrund der Belastungen diese Rampe bereits wieder so durchgebogen, dass sie ihren Zweck kaum mehr erfüllen kann. Auch die Oberflächenstruktur, die bei Nässe ein Abrutschen verhindern soll, ist bereits wieder abgeschliffen. Die Haltestelle vor dem Rewe ist eine der am stärksten genutzten Bus-Haltestellen im Europaviertel; möglicherweise muss hier eine Rampe aus einem stabileren Material aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Rampe entfernt und durch eine Vorrichtung ersetzt wird, die für einen längeren Zeitraum der Belastung durch die Nutzer stand hält und ihren Zweck erfüllt und deren Oberfläche so beschaffen ist, dass bei Nässe keine Rutschgefahr besteht; 2. regelmäßig die Beschaffenheit der Rampe auf Abnutzung und Funktionstüchtigkeit hin überprüft und gegebenenfalls regelmäßig erneuert wird. Begründung: Andere Behelfsrampen zeigen deutlich weniger Abnutzungserscheinungen. Möglicherweise wird die Rampe an der Haltestelle am Rewe einfach häufiger genutzt und stärker belastet, da regelmäßig vor allem zu den Hauptverkehrszeiten viele Menschen in und vor dem Wartehäuschen stehen. Es ist wenig sinnvoll, dass der Ortsbeirat jährlich einen Antrag schreibt; die Rampen sollten von der VGF regelmäßig überprüft werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2018, OF 660/1 Betreff: Bushaltestelle "Pariser Straße/Maastrichter Ring": Sicherer und rutschfester Zugang für Behinderte und Nicht-Behinderte - dauerhaft Vorgang: OM 1535/17 OBR 1; ST 1438/17 Eine Blechrampe ermöglicht es Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind und Menschen mit Kinderwägen Zugang zum provisorischen Wartehäuschen der Bushaltestelle zu bekommen. Auf Anregung des Orsbeirats vom 25.04.2017 (OM1535), wurde die nicht mehr funktionstüchtige Rampe im Sommer 2017 ausgetauscht. Nach nur einem halben Jahr hat sich aufgrund der Belastungen diese Rampe bereits wieder so durchgebogen, dass sie ihren Zweck kaum mehr erfüllen kann. Auch die Oberflächenstruktur, die bei Nässe ein Abrutschen verhindern soll, ist bereits wieder abgeschliffen. Die Haltestelle vor dem Rewe ist eine der am stärksten genutzten Bus-Haltestellen im Europaviertel; möglicherweise muss hier eine Rampe aus einem stabileren Material aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Rampe entfernt und durch eine Vorrichtung ersetzt wird, die für einen längeren Zeitraum der Belastung durch die Nutzer stand hält und ihren Zweck erfüllt und deren Oberfläche so beschaffen ist, dass bei Nässe keine Rutschgefahr besteht; 2. regelmäßig die Beschaffenheit der Rampe auf Abnutzung und Funktionstüchtigkeit hin überprüft und gegebenenfalls regelmäßig erneuert wird. Begründung: Andere Behelfsrampen zeigen deutlich weniger Abnutzungserscheinungen. Möglicherweise wird die Rampe an der Haltestelle am Rewe einfach häufiger genutzt und stärker belastet, da regelmäßig vor allem zu den Hauptverkehrszeiten viele Menschen in und vor dem Wartehäuschen stehen. Es ist wenig sinnvoll, dass der Ortsbeirat jährlich einen Antrag schreibt; die Rampen sollten von der VGF regelmäßig überprüft werden. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1535 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1438 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3533 2018 Die Vorlage OF 660/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme