Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Vorlagentyp: OF ÖkoLinX-ARL
Antrag
Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zehn Fahrradbügel im Pkw-Parkbereich vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 cm und vor den beiden Außenfahrradbügeln eine Abstandssicherung zu installieren. Zusätzlich zwei Stellplätze für Lastenfahrräder.
Begründung
Die Fahrradständer an den Ecken Weberstr. und Gluckstr. sind in der Regel voll belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
28
OBR 3
TO I, TOP 13
Anregung an den Magistrat OM 5306 2024 Die Vorlage OF 655/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätze für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimeter zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen".
Zustimmung:
Grüne Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU SPD FDP
Enthaltung:
VOLT