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Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Sofern die Schranke lediglich versetzt werden soll, ist darauf zu achten, dass die seitliche Zuwegung für Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr gefahrlos gegeben ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in der OM 1878 um Entfernung oder Umsetzung der Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh gebeten. Der Magistrat hat dies in der ST 1962 abgelehnt und verweist drauf, dass diese das illegale Parken und Befahren der Stadtwaldflächen verhindern soll. Der Ortsbeirat, welcher als Stadtteilgremium besondere Ortskenntnis hat, wies in seiner OM 1878 bereits drauf hin, dass in der Vergangenheit eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten PKW-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig war und ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot dem Ortsbeirat nicht bekannt ist. Kenntnis hat der Ortsbeirat allerdings von PKW-Fahrten durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes zwischen Scheerwald und Goetheturm zwecks abstempeln der Stechuhr. Diese haben allerdings auch einen Schlüssel für die besagte Schranke, so dass dieselbe zur Verhinderung des insoweit stattfindenden Verkehrs ungeeignet ist. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges gefahrenlos zu passieren ist. Gerade die Position der Schranke in unmittelbarer Nähe zu einem Holzpfahl (siehe Bild) verhindert einen reibungslosen Gegenverkehr und birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und ist gerade an Wochenenden derart frequentiert, dass die Schranke zu erheblichen Behinderungen und Gefahren führt. Zudem stört sie auch schlicht das Landschaftsbild.

Inhalt

Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5

Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Sofern die Schranke lediglich versetzt werden soll, ist darauf zu achten, dass die seitliche Zuwegung für Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr gefahrlos gegeben ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in der OM 1878 um Entfernung oder Umsetzung der Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh gebeten. Der Magistrat hat dies in der ST 1962 abgelehnt und verweist drauf, dass diese das illegale Parken und Befahren der Stadtwaldflächen verhindern soll. Der Ortsbeirat, welcher als Stadtteilgremium besondere Ortskenntnis hat, wies in seiner OM 1878 bereits drauf hin, dass in der Vergangenheit eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten PKW-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig war und ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot dem Ortsbeirat nicht bekannt ist. Kenntnis hat der Ortsbeirat allerdings von PKW-Fahrten durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes zwischen Scheerwald und Goetheturm zwecks abstempeln der Stechuhr. Diese haben allerdings auch einen Schlüssel für die besagte Schranke, so dass dieselbe zur Verhinderung des insoweit stattfindenden Verkehrs ungeeignet ist. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges gefahrenlos zu passieren ist. Gerade die Position der Schranke in unmittelbarer Nähe zu einem Holzpfahl (siehe Bild) verhindert einen reibungslosen Gegenverkehr und birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und ist gerade an Wochenenden derart frequentiert, dass die Schranke zu erheblichen Behinderungen und Gefahren führt. Zudem stört sie auch schlicht das Landschaftsbild.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 17
OBR 5
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 651/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
OBR 5
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2603 2018 Die Vorlage OF 651/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den - vom Gotheturmparkplatz aus kommend - auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. / /"
Zustimmung:
Alle