Mauer entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee
Begründung
Carl-Hermann-Rudloff-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den rechtskräftigen Bebauungsplan im südwestlichen Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee so auszugestalten, um die vorgesehene Begrenzung möglichst transparent, den absichtlich hergestellten kurvigen Straßenverlauf folgend und so wenig wie möglich optisch eingrenzend, wirken zu lassen. Begründung: Der Bebauungsplan M 803 Ä 6 ist inzwischen rechtskräftig. Die Bauarbeiten im Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee haben nun hinsichtlich der Straßeneinfriedung begonnen und für Verwunderung gesorgt. Laut Bebauungsplan beträgt die Höhe im Bereich des Straßenverlaufs max. 1,70 m und entlang öffentlicher Grünfläche beträgt die Höhe max. 2,00 m. Um eine optische Auflockerung zu erreichen, ist die Möglichkeit von auflockerndem Straßenbergleitgrün sowie vielen Durchbrüchen und wechselnden Höhen zu prüfen.
Inhalt
Antrag vom 20.08.2016, OF 65/12
Betreff: Mauer entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den rechtskräftigen Bebauungsplan im südwestlichen Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee so auszugestalten, um die vorgesehene Begrenzung möglichst transparent, den absichtlich hergestellten kurvigen Straßenverlauf folgend und so wenig wie möglich optisch eingrenzend, wirken zu lassen. Begründung: Der Bebauungsplan M 803 Ä 6 ist inzwischen rechtskräftig. Die Bauarbeiten im Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee haben nun hinsichtlich der Straßeneinfriedung begonnen und für Verwunderung gesorgt. Laut Bebauungsplan beträgt die Höhe im Bereich des Straßenverlaufs max. 1,70 m und entlang öffentlicher Grünfläche beträgt die Höhe max. 2,00 m. Um eine optische Auflockerung zu erreichen, ist die Möglichkeit von auflockerndem Straßenbergleitgrün sowie vielen Durchbrüchen und wechselnden Höhen zu prüfen.Beratung im Ortsbeirat: 12