Mauer entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee
Begründung
Carl-Hermann-Rudloff-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den rechtskräftigen Bebauungsplan im südwestlichen Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee so auszugestalten, um die vorgesehene Begrenzung möglichst transparent, den absichtlich hergestellten kurvigen Straßenverlauf folgend und so wenig wie möglich optisch eingrenzend, wirken zu lassen. Begründung: Der Bebauungsplan M 803 Ä 6 ist inzwischen rechtskräftig. Die Bauarbeiten im Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee haben nun hinsichtlich der Straßeneinfriedung begonnen und für Verwunderung gesorgt. Laut Bebauungsplan beträgt die Höhe im Bereich des Straßenverlaufs max. 1,70 m und entlang öffentlicher Grünfläche beträgt die Höhe max. 2,00 m. Um eine optische Auflockerung zu erreichen, ist die Möglichkeit von auflockerndem Straßenbergleitgrün sowie vielen Durchbrüchen und wechselnden Höhen zu prüfen.