Sossenheim: Absicherung des Kreuzungsbereichs Schaumburger Straße/Lindenscheidstraße Was muss passieren, dass hier endlich gehandelt wird?
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird alsbald gebeten, - Die zugesicherte Einfärbung des Kreuzungsbereichs schnellstmöglich umzusetzen - Zu prüfen und zu berichten, inwieweit im genannten Kreuzungsbereich ein Ausnahmetatbestand zu den in der Stellungnahme genannten Fahrverkehrszahlen gegeben ist, der eine Installation der forcierten Zebrastreifen rechtfertigt. Die Ausnahme kann unter anderen darin begründet sein, dass eine der beiden Kennzahlen, hierbei die geforderte Fußgängerzahl von 30-50 Fußgängerinnen und Fußgängern pro Stunde gerade zu den Schulzeiten massiv überschritten wird (schätzungsweise weit über hundert Kinder pro Stunde, da der Kreuzungsbereich Fußweg zweier Schulen und einer Kindertagesstätte bildet).
Begründung
Kreuzungsbereichs Schaumburger Straße/Lindenscheidstraße Was muss passieren, dass hier endlich gehandelt wird? Vorgang: OM 1086/21 OBR 6; ST 728/22 Mit OM 1086 vom 23.11.2022 hat sich der Ortsbeirat für eine sichere Gestaltung des Kreuzungsbereich Schaumburger Str. /Lindenscheidstraße ausgesprochen. Die Sicherheit der Schulkinder am gefährlichen Kreuzungsbereich sollte eine absolute Priorisierung erfahren. Dies wurde unter anderem in zahlreichen Gesprächen seitens der Schulleitungen und der Elternschaft unterstrichen. In der zur oben genannten OM ergangenen Stellungnahme ST 728 vom 21.03.2022 äußerte der Magistrat, dass zwar die Errichtung eines Zebrastreifens nicht forciert wird, zumindest aber eine rote Einfärbung des gefährlichen Kreuzungsbereichs zeitnah erfolgen soll. Diese Einfärbung ist bis heute nicht umgesetzt worden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird alsbald gebeten, - Die zugesicherte Einfärbung des Kreuzungsbereichs schnellstmöglich umzusetzen - Zu prüfen und zu berichten, inwieweit im genannten Kreuzungsbereich ein Ausnahmetatbestand zu den in der Stellungnahme genannten Fahrverkehrszahlen gegeben ist, der eine Installation der forcierten Zebrastreifen rechtfertigt. Die Ausnahme kann unter anderen darin begründet sein, dass eine der beiden Kennzahlen, hierbei die geforderte Fußgängerzahl von 30-50 Fußgängerinnen und Fußgängern pro Stunde gerade zu den Schulzeiten massiv überschritten wird (schätzungsweise weit über hundert Kinder pro Stunde, da der Kreuzungsbereich Fußweg zweier Schulen und einer Kindertagesstätte bildet).
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme