Durchfahrtsverbot, landwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger frei An der Bergstraße früher kennzeichnen
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die die Schilder: Durchfahrt verboten (Zeichen 250 StVO) sowie "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" und "Anlieger frei" am Ende der Straße "An der Bergstraße" bereits am Anfang des Anwesens "An der Bergstraße 22" und nicht erst an der landwirtschaftlich genutzten Halle angebracht werden kann.
Begründung
Häufig wird von Ortsfremden versucht, diese Verbindung als Abkürzung zum Stadtteil Riedberg zu nutzen, da nicht sofort erkenntlich ist, dass es sich hier um keine Durchgangsstraße handelt. Da das Schild erst unmittelbar vor dem Übergang in das Feld angebracht ist, wird es übersehen und in die Straße eingefahren. Dabei kommt es oft zu gefährlichen Wendemanövern. Teilweise erst auf Höhe des Johann-Beyer-Wegs, der auf dieser Seite mit Pollern abgesperrt ist. Das führt zu genervten Autofahrern, die dann mit erhöhter Geschwindigkeit zurückfahren.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 647/12 wurde zurückgezogen.