Öffnung des Alten Schützenhüttengäßchens in Gegenrichtung
Begründung
Schützenhüttengäßchens in Gegenrichtung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob eine Öffnung des Alten Schützenhüttengäßchens für den Gegenverkehr möglich ist. Begründung: Anwohner berichten, daß im Alten Schützenhüttengäßchen häufig gegen die Einbahnstrasse gefahren wird. Diese Nutzung scheint aber in erster Linie für die Anwohner selber sinnvoll, da Fahrer mit Zielen in weiter westlich gelegenen Straßen bequem über den Heinrich-Limpert-Weg dorthin gelangen können.
Inhalt
Antrag vom 09.06.2013, OF 631/5
Betreff: Öffnung des Alten Schützenhüttengäßchens in Gegenrichtung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob eine Öffnung des Alten Schützenhüttengäßchens für den Gegenverkehr möglich ist. Begründung: Anwohner berichten, daß im Alten Schützenhüttengäßchen häufig gegen die Einbahnstrasse gefahren wird. Diese Nutzung scheint aber in erster Linie für die Anwohner selber sinnvoll, da Fahrer mit Zielen in weiter westlich gelegenen Straßen bequem über den Heinrich-Limpert-Weg dorthin gelangen können.Beratung im Ortsbeirat: 5