Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11
Begründung
11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11, dafür zu sorgen, dass sich die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu oben benanntem Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, ob die vorhandene Barriere (siehe Foto), bis an den Straßenrand vorgezogen und mit einem Klappmechanismus versehen werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2018, OF 627/2
Betreff: Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11, dafür zu sorgen, dass sich die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu oben benanntem Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, ob die vorhandene Barriere (siehe Foto), bis an den Straßenrand vorgezogen und mit einem Klappmechanismus versehen werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt.Beratung im Ortsbeirat: 2