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Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11, dafür zu sorgen, dass sich die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu oben benanntem Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, ob die vorhandene Barriere (siehe Foto), bis an den Straßenrand vorgezogen und mit einem Klappmechanismus versehen werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 627/2 Betreff: Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11, dafür zu sorgen, dass sich die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu oben benanntem Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, ob die vorhandene Barriere (siehe Foto), bis an den Straßenrand vorgezogen und mit einem Klappmechanismus versehen werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3584 2018 Die Vorlage OF 627/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach den Worten "Leipziger Straße 11" die Worte "mit geeigneten Maßnahmen" eingefügt werden und der letztes Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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