Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße 11
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger Straße 11, dafür zu sorgen, dass sich die zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu oben benanntem Anwesen im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, ob die vorhandene Barriere (siehe Foto), bis an den Straßenrand vorgezogen und mit einem Klappmechanismus versehen werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird regelmäßig verbotswidrig beparkt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 627/2
Betreff: Feuerwehrzufahrt Leipziger Straße
11 Der Ortsbeirat wolle
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Leipziger
Straße 11, dafür zu sorgen, dass sich die zwischen einem Geschäft für Textilien
und einem Sanitätshaus befindliche Feuerwehrzufahrt zu oben benanntem Anwesen
im Notfall auch als solche genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, ob die
vorhandene Barriere (siehe Foto), bis an den Straßenrand vorgezogen und mit
einem Klappmechanismus versehen werden kann. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt in diesem Bereich wird
regelmäßig verbotswidrig beparkt. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3584 2018
Die
Vorlage OF 627/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des
Tenors nach den Worten "Leipziger Straße 11" die Worte "mit
geeigneten Maßnahmen" eingefügt werden und der letztes Satz des Tenors
gestrichen wird.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme