Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wiederherstellung der freien Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude „Odeon“ im Bethmannpark!

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

auf das denkmalgeschützte Gebäude "Odeon" im Bethmannpark! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, auf den Betreiber des Odeons einzuwirken, die "Zeltstadt" abzubauen, um wieder freie Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude vom Park aus zu ermöglichen. Begründung: Für Spaziergänger und Anwohner ist es ein nicht ertragbarer Anblick, das wunderschöne Gebäude so verschandelt zu sehen. Ob Winter oder Sommer, die freie Sicht auf das Gebäude ist nicht gegeben.

Inhalt

Antrag vom 29.03.2010, OF 626/1

Betreff: Wiederherstellung der freien Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude "Odeon" im Bethmannpark! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, auf den Betreiber des Odeons einzuwirken, die "Zeltstadt" abzubauen, um wieder freie Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude vom Park aus zu ermöglichen. Begründung: Für Spaziergänger und Anwohner ist es ein nicht ertragbarer Anblick, das wunderschöne Gebäude so verschandelt zu sehen. Ob Winter oder Sommer, die freie Sicht auf das Gebäude ist nicht gegeben.Beratung im Ortsbeirat: 1