Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken, dass eine Begrünung der Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind, und am Atzelbergplatz angrenzen, umgesetzt wird. Begründung: Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Eine Begrünung der Fassaden würde einen positiven Einfluss auf die Hitzeentwicklung auf den Platz haben. Bild: privat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.05.2024,
OF 625/11 Betreff: Begrünung der Hausfassaden der
Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach
angrenzen Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken, dass eine Begrünung der
Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind, und am Atzelbergplatz
angrenzen, umgesetzt wird.
Begründung: Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit
Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb
die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Eine Begrünung der Fassaden würde
einen positiven Einfluss auf die Hitzeentwicklung auf den Platz haben. Bild: privat Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
11 am 27.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5485 2024
Die Vorlage OF 625/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme