Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10"
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den weiteren Bemühungen, das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, auch eine Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" in Betracht zu ziehen.
Begründung
Auf den FNP-Artikel vom 04.01.2023 - "Frankfurt lässt das Oberräder Friedhofswärterhaus" verfallen, wird auf Facebook auf § 35 (2) Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen, in dem es heißt: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Ortsbeirat schließt sich den Ausführungen an und bittet den Magistrat, bei der Suche nach einer sinnvollen Nutzung, auch eine Nutzungsänderung in Betracht zu ziehen.