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Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, die markierten Parkplätze (teilweise auf dem Gehweg) auf der Westseite der Amaliestaße 2 bis 6 zu entfernen und auf der Ostseite zu markieren. Begründung: Der östliche Gehweg wird nicht benutzt. Die Anwohner sind mit dieser Änderung einverstanden, eine Unterschriftsliste liegt dem Straßenverkehrsamt bereits seit 2015 vor. Bis Ende 2014 war es gängige Praxis das auf der östlichen Straßenseite und dort teilweise auf dem Gehweg geparkt wurde. Die Änderung (mit den markierten Parkplätzen) war nicht mit den Anwohnern abgestimmt und hat zu dem Verlust von 6 Parkplätzen geführt. Bei der jetzigen Regelung parken trotz Markierung ortsfremde im Einfahrtsbereich der Anlieger. Es war eine Fehlleistung des Straßenbauamtes zwei verschieden breite Gehwege ausführen zu lassen obwohl sich auf der Ostseite zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze noch ein ungenutzter Grünstreifen befindet. Normalerweise hätte der Gehweg breiter und bis an die Grundstücksgrenze Ost ausgeführt werden müssen. Hier haben das Stadtvermessungsamt und anschließend das Amt für Straßenbauamt und Erschließung unangemessen zum Nachteil der Anlieger gehandelt.

Inhalt

Antrag vom 20.09.2016, OF 62/16

Betreff: Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, die markierten Parkplätze (teilweise auf dem Gehweg) auf der Westseite der Amaliestaße 2 bis 6 zu entfernen und auf der Ostseite zu markieren. Begründung: Der östliche Gehweg wird nicht benutzt. Die Anwohner sind mit dieser Änderung einverstanden, eine Unterschriftsliste liegt dem Straßenverkehrsamt bereits seit 2015 vor. Bis Ende 2014 war es gängige Praxis das auf der östlichen Straßenseite und dort teilweise auf dem Gehweg geparkt wurde. Die Änderung (mit den markierten Parkplätzen) war nicht mit den Anwohnern abgestimmt und hat zu dem Verlust von 6 Parkplätzen geführt. Bei der jetzigen Regelung parken trotz Markierung ortsfremde im Einfahrtsbereich der Anlieger. Es war eine Fehlleistung des Straßenbauamtes zwei verschieden breite Gehwege ausführen zu lassen obwohl sich auf der Ostseite zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze noch ein ungenutzter Grünstreifen befindet. Normalerweise hätte der Gehweg breiter und bis an die Grundstücksgrenze Ost ausgeführt werden müssen. Hier haben das Stadtvermessungsamt und anschließend das Amt für Straßenbauamt und Erschließung unangemessen zum Nachteil der Anlieger gehandelt.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 5
OBR 16
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 650 2016 Die Vorlage OF 62/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen