Aufstellen eines Parkautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße an den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach 4-5 Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr gegen Bezahlung von 20 Minuten zu € 1,00 geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2015, OF 612/1
Betreff: Aufstellen eines Parkautomaten
zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten zwischen Werftstraße und
Schleusenstraße an den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen
Parkscheinautomaten wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße
aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über
Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot
besteht und bereits nach 4-5 Minuten vom Überwachungspersonal ein
Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden,
dass von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr gegen Bezahlung
von 20 Minuten zu € 1,00 geparkt werden kann, damit die Kunden ihre
Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und
Finanzämtern parken können. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1
am 28.04.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4122 2015
Die
Vorlage OF 612/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme