Höchst: Benennung des Platzes vor dem Klinikneubau
Begründung
dem Klinikneubau Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den neuen Platz vor dem Besuchereingang des Neubaus der Klinik Höchst in "Hospitalplatz" zu benennen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Benennung wird der Klinik wunschgemäß ermöglicht, die neue Anschrift "Hospitalplatz" zu führen (ansonsten: Windthorststraße 21). Durch die Benennung und Einweihung des Platzes wird die besondere Bedeutung des Neubaus (aktuell größtes Neubauvorhaben der Stadt) unterstrichen und die Orientierung für Patienten und Besucher erleichtert.
Inhalt
Antrag vom 25.01.2018, OF 609/6
Betreff: Höchst: Benennung des Platzes vor dem Klinikneubau Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den neuen Platz vor dem Besuchereingang des Neubaus der Klinik Höchst in "Hospitalplatz" zu benennen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Benennung wird der Klinik wunschgemäß ermöglicht, die neue Anschrift "Hospitalplatz" zu führen (ansonsten: Windthorststraße 21). Durch die Benennung und Einweihung des Platzes wird die besondere Bedeutung des Neubaus (aktuell größtes Neubauvorhaben der Stadt) unterstrichen und die Orientierung für Patienten und Besucher erleichtert.Beratung im Ortsbeirat: 6