Straßenreinigung im Ringelnatzgässchen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Ringelnatzgässchen Anwohner berichten, dass das Ringelnatzgäßchen, das doch im Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main, das der Straßenreinigungssatzung (StrRS) als Anhang beigefügt ist, s . v. Eschersheimer Landstraße als Gehweg bei Nr. 463 zur Fontanestraße in Reinigungsklasse I eingestuft ist, regelmäßig nicht gekehrt wird. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die regelmäßige Reinigung des Ringelnatzgäßchens sicher zu stellen, 2. zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Beginn des Ringelnatzgäßchens in der Fontanestraße ein Mülleimer aufgestellt werden kann.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2013, OF 607/9
Betreff: Straßenreinigung im
Ringelnatzgässchen Anwohner berichten, dass das
Ringelnatzgäßchen, das doch im Straßenverzeichnis zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main, das der
Straßenreinigungssatzung (StrRS) als Anhang beigefügt ist, s . v. Eschersheimer
Landstraße als Gehweg bei Nr. 463 zur Fontanestraße in Reinigungsklasse I
eingestuft ist, regelmäßig nicht gekehrt wird. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die regelmäßige Reinigung des Ringelnatzgäßchens
sicher zu stellen, 2. zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Beginn des
Ringelnatzgäßchens in der Fontanestraße ein Mülleimer aufgestellt werden
kann. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9
am 16.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2229 2013
Die
Vorlage OF 607/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und
fraktionslos (= Ablehnung)