Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten.
Begründung
Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Besucher entsprechende Parkplätze gibt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)