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Fotovoltaik im Sportpark Preungesheim

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Mit zusätzlich Solarstrom können die Betriebskosten für Strom und Wärme der Sportanlage erheblich gesenkt werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 602/10 Betreff: Fotovoltaik im Sportpark Preungesheim Vorgang: OM 3309/22 OBR 10; ST 839/23 In der ST 839 vom 03.04.2023 lehnt der Magistrat die Installation von Photovoltaikanlagen wegen Statikproblemen ab. Aufgrund neuer technischer Entwicklungen, beispielsweise besonders leistungsstarke und leichtere Photovoltaikmodule sowie Nutzung von bisher ungenutzten Flächenpotentialen (zum Beispiel vertikal an den Fassaden oder im Außenbereich an den Hängen), sind erhebliche "Solarstrom-Ernten" erreichbar. Der Ortsbeirat 10 bittet den Magistrat um eine erneute Prüfung, ob und in welchem Umfang Photovoltaik im Sportpark Preungesheim installiert werden kann. Begründung: Mit zusätzlich Solarstrom können die Betriebskosten für Strom und Wärme der Sportanlage erheblich gesenkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3309 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4023 2023 Die Vorlage OF 602/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratungsverlauf 1 Sitzung

21
21. Sitzung OBR 10
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme