Ausweitung Bewohnerparken
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die innenstadtnahen Anwohnerparkzonen des Nordends an der unteren Berger Straße, dem Anlagenring, dem Oeder Weg, der Friedberger Landstraße, rund um dem Friedberger Platz und der Glauburgstraße die Geltungsdauer auf alle Werktage (also einschließlich Samstag) auszuweiten. Die Anwohnerparkzeiten gelten an allen Werktagen bis abends bis 22 Uhr, am Samstag gilt das Anwohnerparken durchgängig von 7 bis 22 Uhr. Begründung: Gerade am Samstag nutzen viele auswärtige Käufer ganztägig die innenstadtnahen Bereiche des Nordends zum Parken, um die Kosten für das Parkhaus zu sparen. Dies belastet die Bewohner dieser Bereiche des Nordends in erheblichem Maße auch zwischen 10 und 16 Uhr, so dass am Samstag das Anwohnerparken durchgängig gelten sollte. Auch die abendlichen motorisierten Kneipenbesucher führen zu einer erheblichen Belastung, so dass eine generelle Ausweitung der Anwohnerparkzeiten bis 22 Uhr angezeigt ist.