Rund um den Penny Markt
Begründung
OM 2515/13 OBR 4; ST 1779/13 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob er den Eigentümer des Grundstückes auf der Bergerstraße 234 - 238 zur Beseitigung des sich seit einem Jahr vor der Immobilie befindlichen Baugerüst veranlassen kann und wie der Stand der Verhandlungen über die Absicherung der Anlieferung des Penny Marktes vorangeschritten sind. Begründung: Das Gerüst wurde im Herbst 2015 zur Reparatur der Außenfassade aufgestellt. Diese Arbeiten wurden im Herbst 2015 abgeschlossen. Das Baugerüst blieb. Der Stadtbezirksvorsteher für den Bezirk 4.22, Gerd Wilken hat die Eigentümerin und Hausverwalterin Anfang August schriftlich gebeten das Baugerüst ab zu räumen. Das Gerüst steht immer noch. Es ist sowohl ein Hindernis für den Fußgängerverkehr als auch eine optische Verschandelung des gesamten Fünffingerplätzchens, Der Ortsbeirat hat in der ST 1779 vom 20.12.2013 die Rückmeldung bekommen, dass man in Verhandlungen bezüglich der Absicherung sei, jedoch haben wir seitdem keinen neuen Zwischenstand und die Situation ist unverändert.