Auslagerung der Kitas 111 und 112
Begründung
112 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den "Zubringer"-Fußweg der Kinder zum Auslagerungsstandort auf dem Gelände des ehemaligen Botanischen / Zoologischen Instituts auf die Verkehrssicherheit hin zu prüfen und dabei insbesondere die Einsehbarkeit für den parallel verlaufenden Fahrradverkehr zu berücksichtigen; 2. mit dem Palmengarten eine Regelung zu vereinbaren, dass die jeweilige Kita-Leitung für den Zeitraum der Auslagerung eine Durchgangsgenehmigung zum Palmengarten-Spielplatz erhält und die in unmittelbarer Nähe befindliche Durchgangstür, die derzeit nur den Mitarbeitern des Palmengartens vorbehalten ist, nutzen kann. Begründung: ad 1) Es bestehen insbesondere im Eingangsbereich des Auslagerungsstandortes "tote Winkel", bei denen die Einsehbarkeit für den Fahrradverkehr eingeschränkt ist. ad 2) Derzeit muss die Kita einen Umweg via Haupteingang Siesmayerstraße gehen, um zum Spielplatz zu gelangen.