Zebrastreifen für die Poststraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Magistrat wird aufgefordert in Höhe der Liegenschaften Poststraße 5 bzw. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußgängerüberweg (Allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende die Straße um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich erhöhen. Auf Grund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 594/1
Betreff: Zebrastreifen für die Poststraße
Der Magistrat wird aufgefordert in
Höhe der Liegenschaften Poststraße 5 bzw. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis
24) einen Fußgängerüberweg (Allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) einrichten zu
lassen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende
die Straße um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein
Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich
erhöhen. Auf Grund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof
und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist
die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1
am 17.03.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3996 2015
Die
Vorlage OF 594/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt
lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der
Liegenschaften Poststraße Nr. 5 beziehungsweise Nr. 20 (Zugang zum
Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußgängerüberweg (allgemeinsprachlich:
Zebrastreifen) im Rahmen der Umbaumaßnahmen einzuplanen."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme