Zebrastreifen für die Poststraße
Begründung
Der Magistrat wird aufgefordert in Höhe der Liegenschaften Poststraße 5 bzw. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußgängerüberweg (Allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende die Straße um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich erhöhen. Auf Grund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2015, OF 594/1
Betreff: Zebrastreifen für die Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert in Höhe der Liegenschaften Poststraße 5 bzw. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußgängerüberweg (Allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende die Straße um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich erhöhen. Auf Grund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen.Beratung im Ortsbeirat: 1