Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.