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Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).

Begründung

Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 15
OBR 5
TO I, TOP 30
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3059 2022 Die Vorlage OF 590/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle