Rattenplage Ginnheimer Landstraße Hausnummer 164
Begründung
Hausnummer 164 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass die von Anwohner und Geschäftsleuten in der Ginnheimer Landstraße 164 und Umgebung beobachtete Rattenplage nachhaltig und dauerhaft beseitigt wird. Begründung: In besagtem Bereich befinden sich mehrere kleine Grünstreifen, in welche leider häufig illegal Müll - auch Nahrungsmittel - entsorgt wird. Dadurch werden vermehrt Ratten, Mäuse und anderes Ungeziefer angezogen. Der Gesundheit der Anwohner und Passanten ist es geschuldet, Maßnahmen zu ergreifen, welche diese Problematik zu nachhaltig beseitigen. Alleine mit Rattengift wurde bisher keine Lösung erreicht, da die Vermüllung der betreffenden Grünstreifen nicht unterbunden wird.