Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OF CDU SPD

Begründung

Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:

  1. Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen.
  2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht.
  3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.

Inhalt

Antrag vom 04.02.2019, OF 586/9

Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z.B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam:

  1. Seitens der Teilnehmr wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen.

  2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 9-17 h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht.

  3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, Rewe-Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Vz 314 mit Zz 1053-31 und Zz 1042-31) "werktags 8-16h", Höchstparkdauer 2 h, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 29
OBR 9
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4221 2019 Die Vorlage OF 586/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors um den Satz "Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird der Magistrat gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung - Eingeschränktes Halteverbot -, wieder einzuführen." erweitert wird.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF

Verknüpfte Vorlagen