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Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Magistrat wird gebeten während der Dauer der Nutzung der Behelfsbrücke an der Sandelmühle ein temporäres Halteverbot vor den Häusern An der Sandelmühle 38/38a/38b einzurichten.

Begründung

Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich An der Sandelmühle, wird eine Behelfsbrücke ca. 30m links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig um die Einfahrt für größere Fahrzeuge aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 39
OBR 8
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7230 2025 Die Vorlage OF 582/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Temporäres" gestrichen wird und der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten."
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen