Brüningpark
Vorlagentyp: OF CDU SPD
Begründung
Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung hinsichtlich der Erweiterungsfläche (ehemaliges SÜWAG-Gebäude) des Brüningparks, wenn möglich, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die Erweiterungsfläche (Grünflächen) so zu gestalten, dass sie auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann, ohne dass bei jeder Beanspruchung erhebliche Folgekosten zu befürchten sind;
- Sanitäre Einrichtungen zu installieren, die bei Veranstaltungen wie z.B. Schlossfest genutzt werden können. Begründung: Der Brüningpark wird im Rahmen des Schlossfestes ggf. auch im Rahmen des Altstadtfestes genutzt bzw. soll zukünftig dafür genutzt werden, was vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt wird. Allerdings ist festzustellen, dass bei schlechten Witterungsverhältnissen die genutzte Grünanlage beschädigt wird, da sie eigentlich dafür nicht vorgesehen war. Deshalb sollte bei der anstehenden Planung der Erweiterungsfläche dieser Umstand mit berücksichtigt werden, so dass die Grünfläche auch für derartige Veranstaltungen problemlos nutzbar ist, ohne dass mit erheblichen Schäden zu rechnen ist, die entsprechende Folgekosten mit sich bringen.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2012, OF 582/6
Betreff: Brüningpark Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung hinsichtlich der Erweiterungsfläche (ehemaliges SÜWAG-Gebäude) des Brüningparks, wenn möglich, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die Erweiterungsfläche (Grünflächen) so zu gestalten, dass sie auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann, ohne dass bei jeder Beanspruchung erhebliche Folgekosten zu befürchten sind;
- Sanitäre Einrichtungen zu installieren, die bei Veranstaltungen wie z.B. Schlossfest genutzt werden können. Begründung: Der Brüningpark wird im Rahmen des Schlossfestes ggf. auch im Rahmen des Altstadtfestes genutzt bzw. soll zukünftig dafür genutzt werden, was vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt wird. Allerdings ist festzustellen, dass bei schlechten Witterungsverhältnissen die genutzte Grünanlage beschädigt wird, da sie eigentlich dafür nicht vorgesehen war. Deshalb sollte bei der anstehenden Planung der Erweiterungsfläche dieser Umstand mit berücksichtigt werden, so dass die Grünfläche auch für derartige Veranstaltungen problemlos nutzbar ist, ohne dass mit erheblichen Schäden zu rechnen ist, die entsprechende Folgekosten mit sich bringen.Beratung im Ortsbeirat: 6