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Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Flugplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten. Dieses soll in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55 geschehen. So soll das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft verhindert werden. Zusätzlich sollen zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes rechts und links der Schranke jeweils 1 Schild gemäß § 41 StVO, VZ 250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art", mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Der Gehweg, der vom öffentlichen Parkplatz zum Gelände führt, soll durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Das Gelände wird regelmäßig widerrechtlich u.a. von Hundebesitzern befahren, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren. Dadurch wird die Nutzung für die Pächter erschwert. Deshalb ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung zwingend erforderlich. Der Ortsbeirat 12 ist hiervon zu unterrichten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 582/10 Betreff: Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten. Dieses soll in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55 geschehen. So soll das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft verhindert werden. Zusätzlich sollen zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes rechts und links der Schranke jeweils 1 Schild gemäß § 41 StVO, VZ 250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art", mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Der Gehweg, der vom öffentlichen Parkplatz zum Gelände führt, soll durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Das Gelände wird regelmäßig widerrechtlich u.a. von Hundebesitzern befahren, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren. Dadurch wird die Nutzung für die Pächter erschwert. Deshalb ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung zwingend erforderlich. Der Ortsbeirat 12 ist hiervon zu unterrichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3724 2018 Die Vorlage OF 582/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme