Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen
Begründung
Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wie sich die aktuelle Entwicklung der Immobilien Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; ob geplant ist, gemäß der hier geltenden Milieuschutzsatzung das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts einzusetzen, um das Gebäude des ehemaligen Tibethauses, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, als Raum für soziale Einrichtungen bereitstellen zu können; ob vorgesehen ist, die KEG erneut in weitere Prüfungen einer möglichen Weiterentwicklung einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das ehemalige Tibethaus-Gelände wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile ist das Angebot im Internet deaktiviert worden. Vor dem Hintergrund des gesellschaftpolitischen Interesses, dass dieser "Beinahe-Verkauf" und die damit verbundene Entstehung hochpreisiger Wohnungen hervorgerufen haben, sind weitere städtische Planungen und Entscheidungen von größtmöglichem Interesse für den Ortsbezirk.