Installation von Pollern auf dem Gehweg Gründenseestraße 15-19
Begründung
Gründenseestraße 15-19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg der Gründenseestraßee 15-19 abzupollern, um so gegen verkehrswidriges Parken zu schützen. Begründung: Der Magistrat genehmigte Poller auf dem Gehweg der Gründenseestraße 21-27, um Fahrzeuge zu hindern, dort verkehrswidrig zu parken. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Vorhaben, auch wenn er gerne vorab darüber informiert worden wäre. Allerdings wird nun verkehrswidrig vor den Hausnummern 15-19 geparkt, die sich 20 Meter weiter entfernt befinden. Es spricht nichts dagegen, diesen Bereich ebenfalls noch abzupollern, sollte der Magistrat konsequent sein. Parkmöglichkeiten sind grundsätzlich ausreichend durch die dort auf der anderen Straßenseite befindlichen Querparkbuchten gegeben.
Inhalt
Antrag vom 09.03.2019, OF 562/11
Betreff: Installation von Pollern auf dem Gehweg Gründenseestraße 15-19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg der Gründenseestraßee 15-19 abzupollern, um so gegen verkehrswidriges Parken zu schützen. Begründung: Der Magistrat genehmigte Poller auf dem Gehweg der Gründenseestraße 21-27, um Fahrzeuge zu hindern, dort verkehrswidrig zu parken. Der Ortsbeirat begrüßt dieses Vorhaben, auch wenn er gerne vorab darüber informiert worden wäre. Allerdings wird nun verkehrswidrig vor den Hausnummern 15-19 geparkt, die sich 20 Meter weiter entfernt befinden. Es spricht nichts dagegen, diesen Bereich ebenfalls noch abzupollern, sollte der Magistrat konsequent sein. Parkmöglichkeiten sind grundsätzlich ausreichend durch die dort auf der anderen Straßenseite befindlichen Querparkbuchten gegeben.Beratung im Ortsbeirat: 11