Parken in der Stralsunder Straße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Rechtseinbiegen aus der Stralsunder-Straße in die Ringführung der Stralsunder-Straße optisch, beispielsweise durch Pflanzkübel, und/oder ggf. durch geeignete Bodengestaltungsmaßnahmen zu erschweren bzw. unattraktiver zu gestalten. Begründung: Insbesondere durch undn zu Zeiten des Hochschulparkverkehrs wird die Stralsunder-Straße beidseitig beparkt. Gleichzeitig ist die Stralsunder-Straße in beide Richtungen befahrbar. Zum einen beparken die KFZ im Regelfall Teile des Bürgersteiges, zum anderen wird in der Straße gewendet. Dabei werden u.a. z.T. die Vorgärten in Mitleidenschaft gezogen, die nicht gesichert werden dürfen. Die optische Verengung wäre eine erste Maßnahme ohne weitere Änderung etwa in eine Anlieger-Straße (die aus gegebenen Gründen dennoch beparkt würde) oder etwa eine Einbahnstraße.